Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.1989 - 9 B 39.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13157
BVerwG, 13.04.1989 - 9 B 39.89 (https://dejure.org/1989,13157)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1989 - 9 B 39.89 (https://dejure.org/1989,13157)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1989 - 9 B 39.89 (https://dejure.org/1989,13157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,13157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Asyl wegen Verfolgung aus Bürgerkriegsverhältnissen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.06.1988 - 9 B 86.88

    Asylverfahren - Politische Verfolgung - Fluchtfolgen - Verfolgungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 9 B 39.89
    Die von der Beschwerde mit der Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1988 - BVerwG 9 B 86.88 - (InfAuslR 1988, 253) liegt nicht vor.

    Ob dies anzunehmen ist, richtet sich - wie in dem von der Beschwerde bezeichneten Beschluß vom 7. Juni 1988 (a.a.O.) ausdrücklich erwähnt ist (BA S. 3) - nach den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen.

  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 9 B 39.89
    Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung in Asylrechtsstreitigkeiten von Amts wegen nachzuprüfen oder in eine eigene Beweiswürdigung zusätzlich festgestellter Tatsachen einzutreten, steht dem Bundesverwaltungsgericht nicht zu (vgl. Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90).
  • BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86

    Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 9 B 39.89
    Darin ist - in einem Afghanistan betreffenden Fall - die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt, daß sich grundsätzlich eine politische Verfolgung auch aus Bürgerkriegsverhältnissen herleiten kann und eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie Form und Ausmaß eines Bürgerkriegs annimmt (vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269; Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und Nr. 60).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 9 B 39.89
    Darin ist - in einem Afghanistan betreffenden Fall - die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt, daß sich grundsätzlich eine politische Verfolgung auch aus Bürgerkriegsverhältnissen herleiten kann und eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie Form und Ausmaß eines Bürgerkriegs annimmt (vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269; Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und Nr. 60).
  • BVerwG, 12.01.1987 - 9 B 282.86
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 9 B 39.89
    Darin ist - in einem Afghanistan betreffenden Fall - die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt, daß sich grundsätzlich eine politische Verfolgung auch aus Bürgerkriegsverhältnissen herleiten kann und eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie Form und Ausmaß eines Bürgerkriegs annimmt (vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269; Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und Nr. 60).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht